Schon länger ist das Thema Lootboxen in Videospielen ein umstrittenes Thema – nicht nur bei Spieler/innen, sondern auch im Bundestag. Deshalb hat der Bundestag nun eine neue Reform des Jugendschutzgesetzes verabschiedet, die zur Folge haben könnte, dass Videospiele, die Lootboxen und ähnliches enthalten, eine strengere Alterseinstufung erhalten.
Die neue Reform soll allen voran Kinder und Jugendliche vor Mikrotransaktionen und Lootboxen in Videospielen schützen, da sie als Risiken durch glücksspielähnliche Mechanismen angesehen werden. Demnach könnte sich dies zukünftig auf die Altersfreigabe von Spielen, die kaufbare In-Game-Inhalte bieten, auswirken. Es ist durchaus denkbar, dass Spiele mit solchen Kaufangeboten sogar die Klassifizierung ab 18 Jahren erhalten. Somit könnten Spiele wie beispielsweise FIFA 21, das derzeit ab 0 Jahren freigegeben ist, aber Lootboxen enthält, zukünftig eine Klassifizierung „ab 18 USK“ erhalten. Dies könnte also durchaus große Auswirkungen auf die Spieleentwicklung haben. Sollten die Entwickler keine Alterseinstufung ab 18 riskieren wollen, werden sie wohl gezwungen sein, auf Lootboxen und ähnliches zu verzichten, oder diese standardmäßig zu deaktivieren.
Des Weiteren sollen die Inhalte in Videospielen transparenter behandelt werden. So sollen eindeutige Symbole veranschaulichen, was die Spiele konkret beinhalten und dadurch auf Risiken wie Gewaltdarstellung oder Kostenfallen hinweisen. Die neue Reform muss zwar erst noch vom Bundesrat abgesegnet werden, aber sollte das Gesetz durchgehen, dann soll es bereits im Frühjahr in Kraft treten.